Eltern mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung in ihrem Elternsein. Hierbei soll die Begleitete Elternschaft ein Unterstützungsangebot für Eltern mit Lernschwierigkeiten bzw. mit sogenannter geistiger Behinderung und ihre Kinder darstellen. Das ambulante Angebot der Begleiteten Elternschaft unterstützt die Eltern bei der Ausübung ihrer elterlichen Aufgaben und Pflichten im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Wenn die Familie eine gute Lebensform für das Kind darstellt kann die Begleitete Elternschaft Eltern und Kinder bis zu deren Erwachsenenalter begleiten. Das Kindeswohl ist die Grundlage der Ausgestaltung und Fortführung der Begleiteten Elternschaft. Voraussetzung für eine gelingende Hilfe ist die Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit und eine sichere Eltern-Kind-Bindung. Ziel der Unterstützung ist, ein Zusammenleben von Eltern und Kindern und ein gutes Aufwachsen der Kinder zu ermöglichen und dabei die Erziehungskompetenzen der Eltern zu stärken. In der Begleiteten Elternschaft können Angebote und Leistungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe kombiniert werden.
Ziel ist, den Eltern soziale Teilhabe zu ermöglichen und zugleich die elterlichen Kompetenzen in dem Maße zu stärken, dass die Bedürfnisse der Kinder Berücksichtigung finden, die Kinder ausreichende Förderung erhalten und sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln können.
Im weiteren Sinne gehören auch Sexualität, Partnerschaft, Verhütung und Kinderwunsch thematisch mit in den Bereich der Begleiteten Elternschaft. In jedem Fall muss Begleitete Elternschaft ihrem Selbstverständnis nach mit der Unterstützung von Familien bereits während der Schwangerschaft beginnen. Nach der Geburt und bei Bedarf bis zum Erwachsenwerden, steht Eltern mit Lernschwierigkeiten aufsuchende Unterstützung in eigener Wohnung zu.
Ambulante Begleitete Elternschaft
Kontakt
Zukunft 2.0 e.V. / Frau Julia Jakob
Mauerstraße 13 b
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